WEG-Verwaltung und Mietverwaltung

Die Rechnungslegung
Die Verwaltung hat eine ordnungsgemäße Buchhaltung nach GOB zu führen. Innerhalb der Rechnungslegung gegenüber den Eigentümern hat die Verwaltung alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig umzusetzen. Eine Prüfung der Belege erfolgt grundsätzlich einmal im Jahr.

Die Jahresabrechnung der WEG
Jährlich ist eine Umlagen-Abrechnung vom Verwalter zu erstellen. Die Abrechnung ist entsprechend dem BGHUrteil vom 04.12.2009 zu erstellen. Die Abrechnung sollte für jeden Eigentümer nachvollziehbar sein. Fragen zu der Abrechnung dürfen Sie jederzeit an die Verwaltung stellen. Bei Bedarf, erläutere ich gerne die einzelnen Positionen der Abrechnung vor Abstimmung der ersten Jahresabrechnung an der Eigentümerversammlung.

Die jährliche Objektbegehung
Eine jährliche Objektbegehung durch den Verwalter zeigt seine Präsenz und erleichtert ihm die Dokumentation des Bestandes im Hinblick auf die aktuelle Lage vor Ort in der Eigentümerversammlung. Daher macht es Sinn diese Objektbegehung vor der Buchprüfung mit dem Beirat oder Hausmeister oder einem dafür ausgewählten Eigentümer durchzuführen.

Die Eigentümerversammlung
ist jährlich abzuhalten. Inhalt der TOP-Punkte, die an der Versammlung besprochen werden bzw. zu denen an der Versammlung eine Abstimmung erfolgt, ergeben sich aus der Tagesordnung. Die Tagesordnung wird vom Verwalter aufgestellt und mit dem Beirat abgestimmt. Ebenso können die Eigentümer durch einen schriftlichen Antrag an die Verwaltung einen Tagesordnungspunkt aufstellen lassen.

Die Mietverwaltung
Als Verwalter Ihres Sondereigentums bin ich Ansprechpartner für Ihren Mieter im Hinblick auf das bestehende Mietverhältnis, welches sich aus dem Mietvertrag ergibt. Der Mieter erhält jährlich eine Mietnebenkosten-Abrechnung, welche die Kosten beinhaltet, die nach den Vorschriften der Betriebskostenverordnung und dem entsprechenden Inhalt des Mietvertrages auf den Mieter umgelegt werden können. Zudem kümmert sich der Verwalter um alle Belange bezüglich eines Mieterwechsels, wie z.B. die Abnahme der Einheit bei Auszug des bisherigen Mieters und der Übergabe der Einheit an den neuen Mieter. Die Mietverwaltung lässt sich im Inhalt so gestalten, wie Sie es wünschen. Das bedeutet für Sie eine enorme Zeitersparnis.

Die pauschale Vergütung
Die pauschale, monatliche Vergütung an die Verwaltung richtet sich nach der Anzahl der Einheiten und nach dem aktuellen Zustand der Immobilie vor Ort. Es ergibt sich durch die Erledigung von notwendigen Aufgaben der Verwaltung ein bestimmter Betrag an Fixkosten, welcher durch die pauschalierte, monatliche Vergütung gedeckt werden muss. Darüber hinaus sollte der Verwalter für seinen Einsatz ein entsprechendes Honorar erhalten.